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1954 hatte die oberste Jagdbehörde in Bayern dazu aufgerufen, dass in den Landkreisen sog. Jagdschutzbezirke zu bilden sind.
Dieser Aufforderung folgten auch die Jäger aus dem Landkreis Weißenburg und bildeten die heute noch im im Jagdgesetz geforderten “Hegegemeinschaften”. Mitglieder sind die Revierinhaber der im Bereich der Hegegemeinschaft liegenden Jagdreviere. Diese wählen aus ihren Reihen einen Leiter und Stellvertreter.
Zu den Aufgaben der Hegegemeinschaften:
- Hegemassnahmen in den einzelnen Jagdbezirken abzustimmen und gemeinsam durchzuführen
- Bei der Wildbestandsermittlung mitzuwirken
- Die Abschussplan - Vorschläge aufeinander abzustimmen
- Auf die Erfüllung der Abschusspläne hinzuwirken
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